Doppelbesteuerungsabkommen

Startseite » Thailand » Steuern » Doppelbesteuerungsabkommen

Grundlagen der Säulen

Die Finanzierung des Alters funktioniert auf dem Prinzip der drei Säulen, welches seit 3. Dezember 1972 gültig ist. Siehe dazu auch bsv.Admin.ch Säulensystem.

  • Erste Säule: AHV Rente.
    • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
    • IV (Invalidenversicherung) und Ergänzungsleistungen
    • EO (Erwerbsersatzordnung)
  • Zweite Säule: Berufliche Vorsorge.
  • Jahreslohn von mehr als CHF 22 680.– sind in der Regel ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert (Stand 1.1.2025)
  • Dritte Säule: Individuelle Vorsorge.
    • Bestehend aus 3a und 3b.

Die Erträge aus den ersten beiden Säulen betragen in der Regel nur 60 % des letzten erhaltenen Lohns des Arbeitgebers. Daher empfiehlt es sich, in der 3. Säule privat für das Alter vorzusorgen.

In die Säule 3a können alle Erwerbstätigen in der Schweiz bis zu einem Maximalbetrag einzahlen und damit Steuern sparen. Die Säule 3b zählt zur freien Vorsorge. Hier kann jeder und jede einzahlen und es gilt kein Maximalbetrag. 

Was es ist

Mit Hilfe eines Doppelbesteuerungsabkommen DBA vermeiden zwei Staaten, dass eine einzelne Person, im gleichen Zeitraum gleichartige Einkünfte, also Geld mehrfach belastet werden.

So hat zum Beispiel die Schweiz mit Thailand ein Doppelbesteuerungsabkommen dba vereinbart. Dieses hat für die berufliche Vorsorge, also für die zweite Säule, Gültigkeit.

Artikel 17 des DBA zwischen der Schweiz und Thailand sieht vor, dass das Besteuerungsrecht von Privatpersonen aus der zweiten Säule an Thailand fällt. Das bedeutet, dass dieses Guthaben aus der zweiten Säule nur in Thailand besteuert werden und in der Schweiz dafür keine Quellensteuer vom Staat anfällt.

Im Weiteren gilt das Doppelbesteuerungs-Abkommen weder für AHV-Renten (erste Säule) noch für Leistungen aus der individuellen Vorsorge (dritte Säule).
So kann jeder Staat die AHV Rente und das private Vermögen nach seinem eigenen innerstaatlichen Recht besteuern kann.

Siehe dazu auch https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/leben-im-ausland/.

Steuern in Thailand

Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer, die auf die Wertschöpfung in jeder Phase der Produktion und des Vertriebs erhoben wird. In Thailand ist jede Person oder Organisation, die regelmäßig Waren oder Dienstleistungen liefert und deren Jahresumsatz 1,8 Millionen THB (entspricht ca. 47’000 chf, ca. 4’000 chf pro Monat) übersteigt, mehrwertsteuerpflichtig.

Steuern in der Schweiz

die Schweiz erhebt keine Steuern auf Renten aus der

  • AHV
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Militärversicherung

die an Bezüger im Ausland wie zum Beispiel Thailand fliessen.